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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1. Vertragsgegenstand
 
feinkost co., ltd. verkauft dem Kunden die angebotenen spezifizierten Waren zu den nachstehend aufgeführten Liefer- und Verkaufsbedingungen (AGB).
 
2. Vertragsabschluss
 
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der feinkost co., ltd., kurz Feinkost genannt, kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Feinkost zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, per Bestellung (schriftlich) oder via E-Mail. Feinkost nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden (a) eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt oder (b) die bestellte Ware liefert (inkl. Lieferschein).
 
3. Produktangebot
 
Sämtliche Angaben zu den Waren, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen in Design und Technik, welche die Funktionalität einer Ware verbessern, sowie Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten.
 
4. Zahlungsbedingungen
 
Transport- und Verpackungskosten werden, wenn nicht anders vereinbart, gesondert berechnet.  Die Zahlung hat grundsätzlich, wenn nicht anders vereinbart, netto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Feinkost behält sich das Recht vor, Neukunden und bestehende Kunden per Nachnahme zu beliefern. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftigen Forderungen gegen Feinkost möglich. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht, das zudem auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruhen muss. Für den Fall des Zahlungsverzuges gilt der Ersatz aller Kosten, Spesen und Barauslagen, die uns durch die zweckentsprechende Verfolgung unserer Ansprüche entstehen, als vereinbart und verpflichten Sie diesbezüglich zum Ersatz. Zu diesen Kosten und Aufwendungen zählen insbesondere auch die tarifmässigen Kosten der Einschaltung eines Inkassoinstitutes oder Anwaltsbüros.
 
5. Lieferbedingungen
 
Soweit auf Lager, werden die Produkte sofort an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Andernfalls erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Die Lieferung der Ware erfolgt (ab Laderampe) auf Kosten und Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die Schadensregulierung erfolgt bei äusserlich sichtbarer Beschädigung der bestellten Ware nur gegen eine Bescheinigung des jeweiligen Frachtführers. Grössere Pakete, Sendungen über 30 kg und gesamte Anlagen werden per Spedition oder Frächter versandt und nach Aufwand berechnet.
 
6. Eigentumsvorbehalt
 
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen in unserem Eigentum. Auch wenn die gelieferte Ware vor Beendigung des Eigentumsvorbehaltes, somit vor Eigentumsübergang an den Käufer/Besteller, vom Käufer/Besteller oder über dessen Auftrag von Dritten be- oder verarbeitet, mit einer oder mehreren Sachen vermischt oder verbunden wird, geht unser Eigentum an der gelieferten Ware nicht unter. In diesem Fall sind wir Miteigentümer der neuen oder verbundenen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen oder verbundenen Sache. Der Käufer/Besteller tritt seine sämtlichen Forderungen und sonstigen Rechte aus einer allfälligen Weiterveräusserung aus einer Vermietung oder Verpachtung sowie aus Leasinggeschäften schon jetzt an uns ab, selbst wenn die gelieferte Ware zuvor mit anderen Sachen verbunden oder verarbeitet worden ist; der Käufer/Besteller ist verpflichtet, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern anzubringen. Des weiteren ist der Käufer /Besteller verpflichtet, bei einer Weiterveräusserung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware, worunter auch eine Vermietung, Verpachtung oder ein Leasinggeschäft zu verstehen ist, auf den Umstand der Forderungsabtretung bereits in seinem Lieferschein, spätestens aber in seiner Rechnung dahingehend hinzuweisen, dass eine Bezahlung der Forderungen des Drittkäufers an den Käufer/Besteller mit schuldbefreiender Wirkung nur an uns erfolgen kann. Wird der Liefergegenstand gemeinsam mit anderen Sachen ohne oder nach Verbindung oder Verarbeitung veräussert oder zum Gebrauch überlassen, so gilt die Abtretung nur in Höhe des uns geschuldeten Kaufpreises. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind damit nicht ausgeschlossen. Der Käufer/Besteller ist überhaupt zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Bedingung befugt, dass er gleichzeitig mit der Veräusserung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt und die Zession in seinen Geschäftsbüchern anmerkt.
 
7. Rückgaberecht
 
Material und Produktrückgaben bedürfen unserer ausdrücklichen vorherigen Zustimmung und erfolgen auf Kosten und Gefahr des Rücksenders. Die retournierte Ware ist unbeschädigt, funktionsfähig und vollständig und in einwandfreier Verpackung mit Lieferschein/Retourenschein zurückzuschicken. Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung. Sonderanfertigungen, Nichtlagerware und Materialzuschnitte können nicht zurückgenommen werden und sind vom Rückgaberecht generell ausgeschlossen.
 
8. Mängelgewährleistung und Haftung
 
Wir gewährleisten einwandfreie und den Auftragsnormen entsprechende Beschaffenheit der Produkte. Mängelrügen sind bei offenen Mängeln unmittelbar bei Produkterhalt, bei verdeckten Mängeln unverzüglich bei Bekanntwerden, in diesem Falle jedoch bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen, spätestens vier Wochen nach Lieferung, zu erheben. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort auf Mängel zu überprüfen. Bei berechtigter unverzüglicher Mängelrüge nehmen wir im Einvernehmen mit dem Kunden mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle Ersatz. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass wir berechtigt sind nachzubessern. Zu diesem Zweck ist der Kunde verpflichtet, uns eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen, bevor er berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten. Bei allfälligen Ersatzvornahmen haften wir nur bis zur Höhe der Eigenkosten. Für Schäden durch Lieferverzug, mangelhafte oder unvollständige Lieferung und/oder Leistung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Keinesfalls haften wir für entgangenen Gewinn. Beweispflichtig für das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Käufer/Besteller. Bei Mängelrügen hat uns der Kunde unverzüglich Gelegenheit zu geben, uns von den behaupteten Mängeln zu überzeugen, insbesonders über unser Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon zur Verfügung zu stellen, damit eine Überprüfung vorgenommen werden kann. Die Information und Beratung durch uns in jeder Art, auch in Form von zur Erprobung gestellten empfohlenen Waren oder Stellungnahmen zu Anfragen, ist für uns unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung auf die Eignung für die beabsichtigten Zwecke. Überhaupt haften wir bei Verletzung von vertraglichen, vorvertraglich oder ausservertraglichen Verpflichtungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nie, auch nicht für einen allfällig entgangenen Gewinn. Von dieser Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die verschuldensunabhängige Haftung für fehlerhafte Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz in seiner jeweils gültigen Fassung, soweit wir überhaupt nach diesem Gesetz haften.
 
9. Geistiges Eigentum
 
Feinkost behält sich Eigentums- und Urheberrechte für jedes Design, jeden Text, jede Grafik auf ihren Produkten vor. Dasselbe gilt für Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige Unterlagen. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Feinkost.
 
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
 
Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem gegenseitigen Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für Thailand sachliche und örtlich zuständige Gericht.
Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung des thailändischen Rechts; dies insbesondere fürsämtliche sich mittelbar oder unmittelbar aus dem gegenseitigen Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sowie auch für sämtliche ihrer gegenseitigen Rechtsbeziehungen. Rück- und Weiterverweisungen auf andere Rechtsordnungen sind ausgeschlossen.
 
11. Höhere Gewalt
 
Ereignisse, die sich ausserhalb unseres Einflussbereiches befinden, entbinden uns auf die Dauer der Behinderung von der Erfüllung aller eingegangener Verpflichtungen.
 
12. Salvatorische Klausel
 
Sollten einzelne Punkte dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so bleiben sämtliche übrigen Punkte dieser Verkaufsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regel tritt die hiefür vorgesehene gesetzliche Regelung. In deren Ermangelung ist die hierdurch entstandene Lücke durch ergänzende Vertragsauslegung bzw. Analogie zu schliessen. Ein Abgehen von diesen Vertragsbedingungen kann nur schriftlich erfolgen. Auch das Abgehen von dieser Formerfordernis ist an die Schriftform gebunden.
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